Deutsches Recht bezeichnet:

  • das Recht (Rechtswesen) Deutschlands;
  • eine überlieferte Rechtstradition, die sich im deutschsprachigen Raum entwickelt hat und von der Rechtsgeschichte untersucht wird, siehe Deutsches Recht (Rechtstradition);
  • Deutsches Recht (1912–1920), in Waidmannslust (heute zu Berlin gehörend) erschienene Zeitschrift (Untertitel „Eine gemeinverständliche Zeitschrift zur Verbreitung von Rechtskunde und zur Erlangung eines volkseigenen Rechts“);
  • Deutsches Recht (1931–1945), Zentralorgan des Nationalsozialistischen Rechtswahrerbundes;
  • Deutsches Recht (Gesetzessammlungen) ist darüber hinaus der Name von verschiedenen Gesetzessammlungen, die das zum Erscheinungszeitpunkt in Deutschland geltende Recht oder auch nur bestimmte Teile davon, ggf. auch außer Kraft getretenes Recht, zusammenstellen und auf einfache Weise verfügbar machen.

Umsetzung der EUVermittlerrichtlinie 2016/97 („IDD“) in deutsches

deutsches recht 14 von ns ZVAB

Das Deutsche Bundesrecht ISBN 9783789001918 Bei Lehmanns online

USRecht vs Deutsches Recht die 5 größten Unterschiede Anwaltclips

ᐅ Die Grundlagen des deutschen Rechtssystems